Über uns

Unsere Passion ist die Zwangsverwaltung von Liegenschaften in Berlin und Brandenburg. Ferner beschäftigt uns die ordnungsgemäße Abwicklung von Nachlässen bzw. Ermittlung von Personen und Erben.

Wir vertreten Vermieter und Mieter gerichtlich, im Übrigen auch Antragsteller in Teilungsversteigerungsverfahren. Wir sind ein motiviertes und hervorragend ausgebildetes Team.

Wir arbeiten seit 2002 zusammen, werden seit 2004 selbst gerichtlich beauftragt, verließen Großkanzleien und eröffneten in 2006 unsere eigene hochspezialisierte Boutique-Kanzlei. Seit vielen Jahren sind wir u. a. für sämtliche Berliner Vollstreckungsgerichte tätig.

2014 wurde die SEEKOPP GRUND GmbH zur Verwaltung von Immobilien gegründet.

Von 2016 bis 2/2023 wurden Legal Tech/Verbraucher mietrechtlich betreut.

Die laufend geschulten Mitarbeiter und Rechtsanwälte verfügen über Berufserfahrungen aus langjährigen Tätigkeiten in führenden Anwaltskanzleien und Immobilienverwaltungen. Unsere Unabhängigkeit ist uns sehr wichtig. Weder sind wir an irgendwelchen Dienstleistern oder Fremdfirmen wirtschaftlich beteiligt, noch profitieren wir von Erfolgen Dritter.

Rechtsanwalt Vita

Rechtsanwalt Seekopp ist seit über zwanzig Jahren auf die Immobilienverwaltung und insbesondere hiermit in Zusammenhang stehende Rechtsfragen spezialisiert.

Darüber hinaus war er lange Jahre Geschäftsführer eines Import-Großhandels und Verwalter von Gewerbeimmobilien. Herr Seekopp hat in Bochum, Bielefeld und Stellenbosch (Südafrika) unter anderem rechtsvergleichend Wohnungseigentumsrecht studiert und den Titel eines Masters of Law (Mercantile Law) verliehen bekommen.

Rechtsanwalt Seekopp war Syndikusanwalt einer Wohnungsgenossenschaft und mehrere Jahre als Zwangsverwalter und Prozessanwalt in einer im Zwangsverwaltungs- und Insolvenzrecht spezialisierten Großkanzlei tätig. Das Zwangsversteigerungsrecht ist zentraler Bereich seiner Tätigkeit.

Seine Erfahrung und Expertise ergibt sich aus der Begleitung von über 20.000 gerichtlichen Verfahren.  

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Seekopp ist durch die Rechtsanwaltskammer Berlin der Titel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen worden.

Hierfür sind besondere theoretische und praktische Kenntnisse nachzuweisen. Voraussetzung einer Verleihung ist u.a. gem. §§ FAO, einen mindestens 120 stündigen Lehrgang besucht zu haben, einen Klausurenkurs zu bestehen und mindestens 120 einschlägige Fälle innerhalb der letzten drei Jahre bearbeitet zu haben. Diese Unterlagen sind einem Fachgremium vorzulegen, das auch zu einem Fachgespräch laden kann. Der Titel verpflichtet zum regelmäßigen Nachweis des Besuchs von Fachveranstaltungen bzw. Fortbildungsmaßnahmen oder einer mindestens jährlichen Veröffentlichung eines Fachaufsatzes.

CHristian Seekopp hat den Fachanwaltskurs bereits im Jahr seiner Einführung 2006 besucht und weist seit 2007 jährlich seine Qualifikation der Rechtsanwaltskammer nach.

Veröffentlichungen

Conflicts with regard to apartment ownership in Germany (Konflikte bei der Verwaltung von Wohnungseigentum in Deutschland)
– Stellenbosch, US 1997

Möglichkeiten der vorzeitigen Beendigung langfristiger Gewerbemietverträge
– Zeitschrift für Immobilienrecht 2005, Seite 86 ff.

Rechtsanwalt Christian Seekopp ist Mitglied des Deutschen Mietgerichtstages e.V., ferner in diversen Arbeitsgemeinschaften zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht aktiv.